Exportbestimmungen

Exportbestimmungen

Hinweise zum Export von MARX®-Produkten

Auf dieser Seite erhalten Sie wichtige Informationen für den Export unserer Produkte. Bitte beachten Sie, dass wir die Richtigkeit der folgenden Angaben nicht garantieren können, da die Regelungen fortlaufend Änderungen unterworfen sind und ebenfalls vom Einsatzzweck der Produkte abhängen.

Zolltarifnummer/HS-Code der CRYPTO-BOX®:

84718000 - Einheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (ausg. Verarbeitungseinheiten, Eingabe- oder Ausgabeeinheiten sowie Speichereinheiten) .
Weitere Details dazu finden Sie hier.

Ursprungsland (Country of Origin):

Das Ursprungsland der CRYPTO-BOX ist Deutschland, Europäische Union. Auf Anfrage stellen wir gern eine "Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft" aus, die als Nachweis beim Export in andere Länder in den allermeisten Fällen ausreichend ist.
Falls benötigt, können wir auch ein "Certificate of Origin" der IHK ausstellen lassen - weitere Details dazu auf Anfrage.

Dual-Use Regulierung (EU VO 2021/821):

Die CRYPTO-BOX unterliegt nicht der Ausfuhrliste und der Dual Use Liste gemäß EU VO 2021/821.

US Export Control Classification Number (ECCN):

Der Anteil von U.S.-amerikanischen Bestandteilen an der CRYPTO-BOX liegt unterhalb der De-minimis Schwelle von 25% (§ 734.4 EAR). Sie gilt damit nicht als US-Produkt. Bei Integration der CRYPTO-BOX in Produkte oder Lösungen mit US-Ursprung gilt das Gesamtsystem in der Regel als US-Produkt und fällt unter die EAR (U.S. Export Administration Regulations). In dem Fall ist für die CRYPTO-BOX die Klassifikation EAR99 anwendbar (nicht Bestandteil der US-Güterkontrollliste CCL). Ein entsprechendes Klassifizierungsdokument des U.S. Department of Commerce - Bureau of Industry and Security (BIS) können wir auf Anfrage zur Verfügung stellen.

Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen über Ausfuhrbestimmungen benötigen.

Exportbeschränkungen und Embargoregelungen

Es liegt in Ihrem Verantwortungsbereich, die Ausfuhrbestimmungen zu beachten. Insbesonders Verkauf oder Übertragung an Personen oder Unternehmen auf Sanktionslisten sowie an Embargo-Länder sind strikt verboten. Sie finden diese Listen auf den Webseiten der unten genannten EU- bzw. US-Behörden.

EU:

EU-Webseite mit Überblick und Infos zu aktuellen Sanktionen

Webseite des deutschen Zoll mit einer Übersicht zu Embargomaßnahmen

USA:

Hinweise zu Sanktionen (u.a. Debarred List, Denied Persons List und Embargoed Countries) finden Sie auf den Webseiten der unten genannten US-Behörden bzw. unter den folgenden Links:

Bei Export und Weiterverkauf in den USA sind folgende US-Behörden zuständig:

U.S. Department of Commerce
Bureau of Industry and Security
Office of Exporter Services:
Tel: (202) 482-4811
Webseite: www.bis.doc.gov 
 
U.S. Department of State
International Traffic in Arms Regulations
Office of Defense Trade Control:
Tel: (202) 663 2714.
Webseite: www.state.gov

Zugehörige Dokumente


CRYPTO-BOX - Hinweise für den Export CRYPTO-BOX - Hinweise für den Export

Hinweise zu Export und Weiterverkauf der CRYPTO-BOX

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